Frührente: Mehr gesundheitlich bedingte Vorruheständler

03.09.2010 – Die Zahl der Deutschen, die wegen Krankheit früher in Rente gehen, ist in den vergangenen Jahren wieder angestiegen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine Langzeiterhebung der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Sechs-Jahres-Höchststand
So seien im vergangenen Jahr 171.129 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geflossen. Laut Bericht entspräche dies einem Anstieg von 10.000 gegenüber dem Jahr 2008. Außerdem sei damit ein Sechs-Jahres-Höchststand erreicht worden. Die Zahl der Männer überwiegt laut Erhebung mit zirka 90.000 gegenüber den rund 81.000 Frauen, die vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Oft sind psychische Erkrankungen der Hauptgrund für die vorzeitige Verrentung. Bei rund 64.000 Personen war das der Fall. Davon lagen die Frauen mit 44 Prozent (35.000) vor den Männern mit 35 Prozent (29.000). Auch das bedeutet einen Zuwachs gegenüber 2008, und zwar um 12 Prozent. Ebenfalls häufige Gründe sind Erkrankungen der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskeln, gefolgt von Herz-Kreislaufkrankheiten und bösartige Neubildungen (Krebs). Nur 10 Prozent der Frühverrentungen sind auf Unfälle zurückzuführen.

Eingeschränkte Bedingungen für Berufsunfähigkeitsrente
Laut einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums kann jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zur Rente arbeiten. Zum 01. Januar 2001 hat der Staat die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeitsrente start eingeschränkt. Daraufhin sank die Zahl der genehmigten Erwerbsminderungsrenten. 1997 gingen auf diese Weise noch 280.000 Menschen in den vorzeitigen Ruhestand. 2007 waren es nur noch 160.000. Insgesamt beziehen heute 1,5 Millionen Bundesbürger eine Erwerbsminderungsrente. Bedingung ist, dass der oder die Betroffene nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Ansonsten gibt es nur eine Teilrente. Entscheidend für die Rente ist nicht nur die Erkrankung selbst, sondern vor allem die (Rest-)Arbeitsfähigkeit. Diese prüft ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Verweis auf andere Berufe
Wenn es keine entsprechenden Teilzeitjobs für den Antragsteller gibt, zahlt die Versicherung unter Umständen sogar eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das trifft eher auf Schlosser oder Bauarbeiter als auf Büroangestellte zu. Auf jeden Fall erfolgt eine individuelle Prüfung der Möglichkeiten. Wer nach dem 02. Januar 1961 geboren wurde, muss damit rechnen, in einen anderen zumutbaren Beruf verwiesen zu werden (die sog. Abstrakte Verweisung).

Jetzt Video zum Thema ansehen: Berufsunfähigkeit und Abstrakte Verweisung 

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