Lebensversicherung: Ende eines beliebten Steuersparmodells
16.09.2009 – Mit dem seit 2009 geltenden Abzugsverbot für Werbungskosten aus Kapitalvermögen lohnen sich kreditfinanzierte Lebensversicherungen nicht mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Kapitalpolice oder eine Rentenversicherung abgeschlossen wird.
Rentenversicherung auf Kredit
Mit Zahlung eines Einmalbetrages erwirbt der Sparer einen Anspruch auf eine lebenslange Rente. Ob diese sofort oder künftig gezahlt wird, kann er selbst wählen. Wer nun diese Rente durch einen Kredit finanziert, zahlt Schuldzinsen und hat damit steuerliche Verluste. Die konnte er bislang in voller Höhe als Werbungskosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die später ausgezahlte Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser Anteil ist ein fiktiver Ertrag des eingezahlten Kapitals, also der Versicherungsbeiträge, und vom Gesetzgeber festgelegt. Seine Höhe richtet sich nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn. So liegt der Ertragsanteil bei einem 65-Jährigen bei 18 Prozent. Die Tilgungsdauer der Darlehen dauert oft 10 bis 15 Jahre. Entsprechend lange wurden bislang steuerlich reizvolle Verluste eingefahren, die einer moderaten Besteuerung der Erträge gegenüberstanden. Allein mit der Steuerersparnis finanzierten die Anleger bereits einen Teil des Kredits. Dem hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben.
Kapitallebensversicherung auf Kredit
Bei der Kapitallebensversicherung ist es nicht anders. Auch hier sind Kreditzinsen nicht mehr absetzbar. Besteuert wird hier die Differenz aus ausgezahlten Beträgen und eingezahlten Beiträgen, also der Gewinn. Dieser unterliegt in voller Höhe der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Anders ist es bei Sparern, die 60 Jahre alt sind und deren Vertrag bereits mindestens 12 Jahre läuft. In dem Fall hält das Finanzamt nur bei der Hälfte des Gewinns die Hände auf, dann aber zum individuellen Steuersatz.
Mit Kredit zum Verlustgeschäft
Die Finanzierung mit einem Kredit lohnt sich in keinem Fall mehr. Nicht einmal eine über der Kreditbelastung liegende Rendite kann den Verlust verhindern. Zahlen Sie beispielsweise 200.000 Euro kreditfinanziert in eine Kapitallebensversicherung ein, und diese schüttet nach zehn Jahren 305.000 Euro aus, fahren Sie wegen der Kredit- und Steuerlast einen Verlust von rund 16.000 Euro ein.