Keine Abgeltungssteuer mit Riester und Rürup

10.01.2009 – Seit 01. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Anleger müssen dann von den Erträgen ihrer Kapitalanlagen 25 Prozent an das Finanzamt abführen. Hinzu kommen noch Solidarbeitrag und Kirchensteuer. Für die Riester- und für die Rürup-Rente gilt das jedoch nicht.

Steuern nur in der Auszahlungsphase
Zwar wird die staatlich geförderte Altersvorsorge nachgelagert besteuert, nämlich in der Auszahlungsphase zum persönlichen Steuersatz, die Abgeltungssteuer wird darauf jedoch nicht erhoben.

Damit profitiert der Sparer nicht nur von der Förderung und den Steuervorteilen in der Ansparphase, sondern auch von einer günstigen Besteuerung in der Auszahlungsphase. Seit 2008 gibt es 154 Grundzulage pro Person, für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro können zudem in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben aufgeführt werden.

Für die Rürup-Rente können 2009 68 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, bis zu einem Höchstbetrag von 13.600 Euro. Während die Auszahlungen der Riester-Rente in voller Höhe versteuert werden, hängt die Besteuerung der Rürup-Rente vom Renteneintrittsalter ab. Geht der Sparer 2009 in Rente, müssen 56 Prozent der ausgezahlten Rente versteuert werden. Dieser Prozentsatz steigt bis 2040 stufenweise auf 100 Prozent an.

Alternative: ungeförderter Riester-Vertrag
Wer nicht zum berechtigten Personenkreis der Riester-Förderung zählt, nicht-verheiratete Selbstständige beispielsweise, kann die Abgeltungssteuer dennoch durch dieses Altersvorsorgeprodukt umgehen. In diesem Falle empfiehlt es sich, einen ungeförderten Riester-Vertrag abzuschließen. Zwar gibt es dafür in der Sparphase weder Zulagen noch Steuervorteile, dafür muss jedoch später auf den ausgezahlten Betrag keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Ein ungeförderter Fondssparplan wird steuerlich wie eine Lebensversicherung behandelt. Wenn er mindestens 12 Jahre gelaufen und der Sparer bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist, unterliegt nur die Hälfte der Erträge der Steuer. Selbst bei einem Spitzensteuersatz kommen Sie so besser weg, als wenn Sie Abgeltungssteuer zahlen müssten. Diese würde nämlich dann fällig, wenn Sie einen klassischen Fondssparplan abschließen. Von Dividendenrendite und Gewinn möchte das Finanzamt Staat dann 25 Prozent haben.

Bei der Entscheidung über die Altersvorsorge aber nur auf die Steuer zu schauen, wäre falsch. Genauso sollten Sie auch Rendite, Sicherheit und Kosten berücksichtigen. 

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