Finanzamt erstattet Riester-Beiträge

10.04.2010 – Das Frühjahr ist für Riester-Sparer eine wichtige Zeit. Jetzt werden die Steuererklärungen fällig. Die Riester-Beiträge gehören unbedingt mit hinein. Schließlich gibt der Staat unter Umständen zusätzlich zu den Zulagen noch einen Teil der Einkommenssteuer zurück.

Eigenbeitrag plus Zulagen
Neben dem Beitrag erkennt das Finanzamt auch die Zulagen als Sonderausgaben an. Maximal 2.100 Euro können von der Steuer abgesetzt werden. Die Förderung gibt es nur, wenn der Eigenbeitrag plus Zulage mindestens 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens ausmacht. Bei einem Bruttoverdienst von 52.500 Euro wäre der Höchstbetrag von 2.100 Euro erreicht. Weil der Staat eine Zulage von 154 Euro zahlt, zahlt der Sparer in dem Fall nur noch 1.946 Euro. Jedes Kind wird außerdem mit 185 Euro gefördert, ab 2008 Geborene sogar mit 300 Euro. Je nach Familiensituation verändert sich also auch der Eigenbeitrag.

Günstigerprüfung entscheidet
Die gesamten Riesterzahlungen plus Zulagen gehören in die Anlage "z;AV – Altersvorsorge" der Einkommenssteuererklärung. Das Finanzamt verlangt außerdem eine Bescheinigung des Versicherungsanbieters. Sind alle Unterlagen und Angaben vollständig, ermittelt das Finanzamt durch eine so genannte Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis die Summe der gewährten Zulagen übersteigt. In diesem Fall erhält der Steuerzahler die Differenz zurück. Im oben genannten Beispiel läge die zu zahlende Einkommenssteuer bei 14.754 Euro, ohne Riester-Zulagen. Weil sich durch die Riesterzulagen das zu versteuernde Einkommen auf 50.400 Euro verringert, sinkt auch die Steuerschuld auf 13.835 Euro. Die Differenz beträgt 919 Euro. Weil der Staat bei einer kinderlosen Person bereits 154 Euro an Zulagen gezahlt hat, erstattet das Finanzamt 765 Euro.

Zulagenantrag nicht vergessen!
Viele Riester-Sparer denken, der Staat würde die Zulagen automatisch zahlen. Ein Irrglaube, mit dem jährlich Millionenbeträge verschenkt werden. Zulagen gibt es nur auf Antrag. Die Formulare halten die Riester-Anbieter bereit. Sie nehmen die ausgefüllten Zulageanträge wieder an sich und geben sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Der einfachste Weg ist ein Dauerzulagenantrag. Damit werden die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt. Lediglich relevante Änderungen, wie Einkommenserhöhungen oder die Geburt eines Kindes, müssen extra mitgeteilt werden. 

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