Feste Strukturen bei Rentenverträgen wichtig

14.12.2007 –

Gerade hat man die Rente mit 67 so mit Ach und Krach verdaut, da wird in der Politik schon von 70 gemunkelt.

Innenminister Schäuble hält das heutige Rentenniveau jedenfalls für nicht mehr haltbar, wenn das Eintrittsalter nicht noch weiter steigt. Es ist kein Geheimnis, dass eine Anhebung des Eintrittsalters nichts anderes als eine Rentenkürzung bedeutet. Und wieder einmal müssen wir uns die Frage neu stellen: Wie viel muss ich also privat zur Seite legen, um diese ständig wachsende Versorgungslücke wenigstens einigermaßen zu schließen?

Fakt ist: Wer mehr will, muss mehr ansparen. Und wer gerade mal das Minimum zurücklegt, wird später auch nicht mehr als das Minimum zum Leben haben. Es ist schwer zu verdauen, aber wir müssen in größeren Summen denken, wenn wir im Alter wenigstens annähernd unseren Lebenstandart von heute halten wollen. Es bedarf gar keiner großen Rechenkünste, um sich auszumalen, was hier mit größeren Summen gemeint ist.

Dafür ein kleines Beispiel: Wer eine zusätzliche Monatsrente möchte und noch 20 Jahre zu arbeiten hat, muss zunächst Inflation, Zins und Versorgungsdauer bedenken. Bei einer jährlichen Inflationsrate von beispielsweise 2 Prozent, wird das, was heute 1.000 Euro sind, in 20 Jahren 673 Euro sein. Um also die heutige Kaufkraft von 1.000 Euro zu halten, brauchen wir in 20 Jahren 1.486 Euro. Bei einer Versorgungsdauer von 20 Jahren im Alter müssen wir also in den nächsten 20 Arbeitsjahren zirka 328.000 Euro ansparen.

Das ist nur ein Rechenbeispiel und nicht jeder strebt im Alter 1.000 Euro extra an, aber es verdeutlicht, dass wir heute verzichten müssen. Und Verzicht verlangt Disziplin. Die braucht es aber nicht nur angesichts der Höhe der anzusparenden Beträge, sondern noch viel mehr im Hinblick auf das Durchhaltevermögen. Viele Studien haben ergeben, dass es hier ganz besonders hapert. Darum scheinen Immobilienbesitzer im Alter häufig reicher. Sie sind einfach gezwungen, ihre Immobilien während der erwerbstätigen Phase zu entschulden.

Um auch den Anleger zur Disziplin zu zwingen, fördert der Staat darum nur Spar- und Rentenverträge mit festen Strukturen, wie die Riester- oder Basis-Rente. Diese dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr und zudem nur als Rente ausgezahlt werden, anders als beispielsweise ein Investmentfonds, der jederzeit zu Geld gemacht werden kann. Auf die Habenzinsen, die während der Ansparphase zusammengekommen sind, erhebt der Staat keine Steuer. In der Auszahlphase zieht der Staat nur den Ertragsanteil ab. Das sind für einen über 65-Jährigen 18 Prozent pro Jahr von der Rente im Jahr. 

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