Erste Wohn-Riester-Produkte auf dem Markt

28.11.2008 – Im Juni hat die Bundesregierung das Eigenheim-Renten-Gesetz verabschiedet. Jetzt sind die ersten Produkte auf dem Markt. Was sie taugen, bleibt abzuwarten.

Für Häuslebauer geht mit Wohn-Riester eine förderungsfreie Zeit von 2 Jahren zu Ende. 2005 wurde nämlich die Eigenheimzulage abgeschafft. Wer bauen wollte, wurde vom Staat zunächst nicht mehr finanziell unterstützt. Mit Wohn-Riester fördert der Staat nun wieder die eigenen vier Wände, doch mit geringeren Fördersummen als es bei der Eigenheimzulage der Fall war.

Drei Wege gibt es für eine Wohn-Riester-Förderung:

Direktfinanzierung: Dabei entnehmen Sie Kapital aus Ihrem bestehenden Riester-Vertrag, um eine selbst genutzte Immobilie zu kaufen. So haben Sie mehr Eigenkapital und damit weniger Kreditbedarf.

Entschuldung: Erst zu Beginn des Ruhestands entnehmen Sie Ihr angespartes Riester-Kapital plus Zulagen, um damit Ihre Hypothek zurückzuzahlen.

Kreditaufnahme: Die Riester-Förderung kann auch zur Abzahlung der Raten für einen Baukredit verwendet werden.

Förder-Höhe wie bei normalem Riester-Vertrag
Für die Förderung der Eigenheim-Rente gelten die bekannten Riester-Regeln: Als Grundzulage gibt es 154 Euro und für jedes Kind kommen noch mal 185 Euro dazu. Bei ab 2008 Geborenen sind es sogar 300 Euro. Mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens müssen dafür in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, höchstens aber 2.100 Euro.

Nur selbstgenutzte Immobilien!
Der Sinn von Wohn-Riester besteht darin, Bundesbürgern mietfreies Wohnen im Alter zu erleichtern. Darum fördert der Staat auch nur Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, in denen der Sparer selbst lebt. Auch der Anteil an Wohnungsbaugenossenschaften wird gefördert.

Mindestens 10.000 Euro
In den Jahren 2008 und 2009 dürfen Sie nur dann Geld aus Ihrem bestehenden Riester-Vertrag für eine Immobilie entnehmen, wenn Sie mindestens 10.000 Euro angespart haben. Weil viele Menschen über so eine hohe Summe noch nicht verfügen, können wohl zunächst nur wenige von Wohn-Riester wirklich profitieren.

Riester-Vertrag läuft weiter
Wenn aus dem Riester-Vertrag Geld für eine Immobilie entnommen worden ist, läuft der Vertrag trotzdem weiter. Sie können also weiterhin Beiträge einzahlen.

Auf Stiftung Warentest warten
Seit dem 01. November bieten Bausparkassen, Banken und Sparkassen die ersten Wohn-Riester-Produkte an. Zirka 450 Angebote wurden durch die staatliche Aufsicht zertifiziert und sind damit für den Markt zugelassen. Verbraucherschützer warnen aber davor, die Zertifizierung mit einem Gütesiegel zu verwechseln. Noch immer ist nicht richtig transparent, wie hoch die Kosten für die neuen Produkte sind. Es ist aber damit zu rechnen, dass Stiftung Warentest die Angebote demnächst unter die Lupe nimmt. Damit gibt es dann eine solide Entscheidungsgrundlage. 

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