Betriebsrentner: Angst vor Insolvenzen
15.04.2009 – Rund 10 Millionen Bundesbürger beziehen eine Betriebsrente. Vielfach ist erst mit diesem Ruhestandsgeld ein vernünftiger Lebensstandard zu halten.
Umso schlimmer, wenn das Geld plötzlich wegfällt, weil beispielsweise der Ex-Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Eigentlich ist die Betriebsrente sicher. Dennoch können aus Unternehmensinsolvenzen Probleme für die Ruheständler erwachsen.
Insolvenz muss angemeldet sein
Normalerweise springt der Pensionssicherungsverein (PSV) ein, wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlen kann. Allerdings nur dann, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ist dies nicht der Fall, steht der Betriebsrentner ohne Geld da, zumindest zeitweise. So berichtet die Süddeutsche Zeitung über den Fall des Rentners Heinz Ullrich aus dem hessischen Dautphetal, der zusammen mit 70 weiteren ehemaligen Mitarbeitern von der Pleite seines Ex-Arbeitgebers, der Gießerei Buchenau, überrascht wurde. Die Firma geriet im Jahr 2007 in finanzielle Probleme, die Unterstützungskasse stellte darauf die Zahlungen der Betriebsrenten ein. Bis das Konkursverfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter aktiv wurde, verging viel Zeit. Zwar zahlt der PSV Betriebsrenten auch rückwirkend, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dies aber nur bis zu sechs Monate. Wer also länger auf das Konkursverfahren wartet, wie Heinz Ullrich, muss finanzielle Verluste hinnehmen.
Der Pensionssicherungsverein wurde 1974 gegründet und zahlt derzeit rund 450.000 Betriebsrenten aus. Im Schnitt erhält jeder Ruheständler 130 Euro monatlich. Bis zu einer Höhe von 7.455 Euro im Westen und 6.300 Euro im Osten springt der Verein für ausbleibende Betriebsrenten ein.
Regelmäßig Anpassung einfordern
Nicht nur eine Unternehmenspleite kann schuld daran sein, dass die Betriebsrente nicht richtig gezahlt wird. Überprüfen Sie auch, ob dies wirklich in voller Höhe erfolgt. Laut Paragraf 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) ist nämlich das Unternehmen verpflicht, die Betriebsrenten alle drei Jahre mit dem Index der Lebenshaltungskosten und Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamts abzugleichen und gegebenenfalls anzupassen. Auf diese Weise soll der die Renten mindernde Kaufkraftverlust aufgefangen werden. Viele Unternehmen unterlassen diese Anpassung aber und bringen damit ihre Betriebsrentner um deren Geld. Werden Sie aktiv! Fordern Sie Ihren Ex-Arbeitgeber schriftlich auf, die Anpassung vorzunehmen.