Betriebsrente: Was tun, wenn das Unternehmen nicht zahlt?

07.10.2008 – Viele Bundesbürger zahlen in die Betriebsrente ein und ersparen sich damit ein drittes Vorsorge-Standbein neben der gesetzlichen und der Riester-Rente. Das System scheint sicher, ...

... doch hin und wieder kommt es vor, dass die Zahlungen ausbleiben oder reduziert werden, weil beispielsweise die finanzielle Lage des Unternehmens angespannt ist. Stellt sich die Frage, wie sicher die Betriebsrente eigentlich ist? Was passiert, wenn Unternehmen in finanzielle Not geraten und nicht mehr zahlen können? Und was, wenn sie einfach nicht mehr zahlen wollen?

Sicher dank Pensionssicherungsverein
Grundsätzlich ist die Betriebsrente ein Vorsorgemodell mit Netz und doppeltem Boden. Seit 1974 genießt sie Bestandsschutz. Laut § 2 des damals verabschiedeten Betriebsrentengesetzes hat der Einzahler einen unverfallbaren Anspruch auf die Rentenleistungen. Selbst wenn das Unternehmen nicht mehr existiert, erhält er die Rente, die er eingezahlt hat und die ihm zugesagt wurde. Gleichzeitig mit dem Betriebsrentengesetz wurde der Pensionssicherungsverein gegründet, der eine Art Auffangnetz darstellt. So wird auch trotz einer Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrente gezahlt. Zirka 70.000 Unternehmen sind derzeit Mitglied im PSV und zahlen um die 820 Millionen Euro ein. Mehr als 450.000 Rentner erhalten zirka 59 Millionen Euro monatlich. Das macht 130 Euro pro Person im Schnitt.

Trotzdem Nachteile
Einige Nachteile müssen die Rentner dennoch in Kauf nehmen, wenn sie aus dem PSV bezahlt werden: Es gibt keinen Inflationsausgleich. Zahlt das Unternehmen, so ist es verpflichtet, die Rentenhöhe alle drei Jahre mit dem Verbraucherpreisindex oder der Lohnentwicklung zu vergleichen und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen. Einzige Ausnahme: Wenn es finanziell schlecht aussieht, dürfen die Anpassungen ausgesetzt werden. Wer sein Geld aber vom PSV bekommt, muss bei einer höheren Inflationsrate einen Wertverlust seiner Rente über die Jahre in Kauf nehmen. Der zweite Nachteil liegt darin, dass der PSV nur bis zu sechs Monate rückwirkend zum Insolvenzfall zahlt. Dauert das Verfahren länger, gibt es kein Geld für die zusätzliche Wartezeit. Außerdem gibt es noch das so genannte Luxusproblem. Vom PSV gibt es maximal das Dreifache des jährlichen Durchschnittseinkommens rentenversicherter Arbeitnehmer. Das sind 7.500 Euro monatlich.

Auffanggesellschaft für Versicherungen
Der PSV deckt drei von fünf Methoden der betrieblichen Altersvorsorge ab: die Direktzusage, die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds. Pensionskasse und Direktversicherung unterliegen dagegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Auflagen sind äußert streng. Ein Ausfall gilt als eher unwahrscheinlich. Selbst wenn ein Versicherungsunternehmen Pleite geht, wie seinerzeit die Mannheimer Versicherung, gibt es Hilfe. Damals sprang Protektor ein, eine eigens für die Versicherungswirtschaft geschaffene Auffanggesellschaft.

Vor Gericht gehen
Und wenn das Unternehmen nicht zahlen will? In diesem Fall muss der Rentner vor Gericht ziehen. Der Erfolg dürfte außer Frage stehen, denn wirtschaftliche Probleme sind keine Rechtfertigung für die Streichung oder Kürzung von Renten. 

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