Betriebsrente lohnt sich für jeden

12.09.2009 – Die Betriebsrente lohnt sich für jeden, selbst, wenn der Arbeitgeber nichts dazu gibt. Schließlich lassen sich damit Steuern und Sozialabgaben sparen.

Vor allem aber fungiert sie neben einer staatlich geförderten Altersvorsorge, wie der Riester-Rente, als wichtiges Füllmaterial für die im Ruhestand drohende Versorgungslücke.

Keine Steuern und Sozialabgaben
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer hierzulande einen Rechtsanspruch auf die bAV. Manche Arbeitgeber zahlen sogar etwas dazu. Aber auch bei kompletter Eigenfinanzierung ist diese Form der Altersvorsorge richtig lukrativ. Ein Teil des Bruttoeinkommens fließt in einen bAV-Vertrag. Auf die Beiträge müssen Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Meist wird die Betriebsrente durch die so genannte Entgeltumwandlung finanziert. Der rechtliche Anspruch beläuft sich auf bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem Jobwechsel kann das angesparte Kapital mitgenommen werden. Der neue Arbeitgeber zahlt es dann in einen neuen Versorgungsvertrag ein.

5 Durchführungswege
Für die betriebliche Altersversorgung existieren fünf verschiedene Durchführungswege:

  • Direktzusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt zu einer Rentenzahlung im Eintritt des Versorgungsfalles. Um die Ansprüche zu sichern, wird meistens eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
  • Unterstützungskasse: Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die die vereinbarte Versorgungsleistung erbringt. Auch hier können Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen werden.
  • Pensionskasse: Versorgungsträger ist hier die Pensionskasse, eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von der Versicherungsaufsicht kontrolliert wird.
  • Pensionsfonds: Die Beiträge werden an die Deutsche Pensionsfonds AG abgeführt. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt. Wegen der liberalen Anlagevorschriften kann das Geld auch in Investmentfonds und Aktien angelegt werden.
  • Direktversicherung: Die Direktversicherung ähnelt einer privaten Lebensversicherung, wobei hier der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist. Versichert wird das Leben des Arbeitnehmers. Er oder seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.
 

Bleiben Sie informiert!
Folgen Sie uns bei

Lesen Sie mit auf Twitter.com!

per News-Feed.
Service
Presse-Kontakt  als RSS-Feed abonnieren
T: 040 4119 1357
F: 040 4119 3626

Recommend Page | Print | Bookmark | TopPfeil nach oben