Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist krisensicher

11.06.2010 – Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bildet neben der gesetzlichen und der Riester-Rente eine wichtige Säule bei der Altersvorsorge. Die Zahlen zeigen, dass sie von der Krise kaum getroffen wurde.

Verpflichtungssumme gestiegen
Laut einem Beitrag in der Börsen-Zeitung sind die Verpflichtungssumme und das zweckgebundene Planvermögen der DAX30-Unternehmen im Jahr 2009 gestiegen. Die Verpflichtungssumme stieg bis Ende 2009 um 28 Mrd. Euro auf zirka 220 Mrd. Euro. Das zweckgebundene Planvermögen stieg von 126 Mrd. auf 145 Mrd. Euro. Viele der Unternehmen haben ihr Vermögen konservativ angelegt und waren damit von den Turbulenzen am Kapitalmarkt kaum betroffen. Hatten sie im Jahr 2008 noch Vermögensverluste zu verzeichnen, waren diese 2009 wieder ausgeglichen.

Direktzusage und Unterstützungskassen
Arbeitnehmer profitieren nicht nur von einem zusätzlichen Einkommen im Alter, sondern auch von einer sicheren Vermögensanlage. Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen beispielsweise bildet das Unternehmen Rückstellungen für die Erfüllung der Betriebsrenten. Die Versorgungszusagen unterliegen der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht. Dazu wurde der Pensionssicherungsverein (PSV) gegründet, der sich aus Pflichtbeiträgen der Arbeitgeber finanziert. Bei Insolvenz oder vollständiger Liquidierung eines Unternehmens, geht die Versorgungsverpflichtung auf den PSV über. Wer sich bereits im Ruhestand befindet, bekommt seine Betriebsrente vom PSV ausgezahlt.

Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber mit einem Lebensversicherer einen Vertrag zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Direktversicherungen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) kontrolliert. Auch hier existiert eine gesetzliche Absicherungsinstanz, falls ein Unternehmen pleite geht: die Protektor Lebensversicherungs-AG. Bei Insolvenz eines Anbieters führt Protektor die Verträge fort und zahlt die Renten.

Pensionskassen
Pensionskassen sind Lebensversicherer und unterliegen damit der Aufsicht durch die BaFin. Auch hier besteht Insolvenzschutz durch die Protektor Lebensversicherungs-AG.

Pensionsfonds
Als Kapitalanlagegesellschaften können Pensionsfonds riskantere Anlagestrategien verfolgen. Sie müssen allerdings mindestens den Nominalwert der eingezahlten Beiträge garantieren. Eine doppelte Absicherung existiert hier durch die BaFin und den PSV.

» Hier finden Sie ausführliche Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

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