bAV: Steuern sparen mit dem Tantiemen-Modell
17.06.2009 – Seit Januar dieses Jahres werden Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr steuerbegünstigt. Eine Alternative bietet das Tantiemen-Modell der Deutschen Unterstützungskasse, Hamburg. Ohne die Bilanz des Unternehmens zu belasten, können damit Sonderzahlungen nach wie vor steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) gezahlt werden.
Schluss mit dem abzugsfreien Zeitwertkonto
Vor Januar 2009 konnten Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer Überstunden oder Gehaltsteile auf ein Zeitwertkonto buchen lassen. Hätten sie sich die Sonderzahlungen oder den Lohn für die Überstunden gleich auszahlen lassen, wäre wegen der dafür aufzubringenden Steuern und Sozialabgaben nur wenig netto übrig geblieben. Mit dem Zeitwertkonto gab es keine Abzüge. Brutto war gleich netto.
Steuern zahlen auch in der Ansparphase
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, kurz Flexi-II-Gesetz, sind die Vorschriften verändert worden. Mit diesen werden die Werterhaltungsgarantie, die Kapitalanlage und die Portabilität von Wertkonten neu geregelt. Wer über Zeitwertkonten für die Rente spart, genießt damit keine Steuervorteile mehr. Während früher nur in der Auszahlungsphase Steuern zu zahlen waren, bittet der Fiskus die Sparer nun auch in der Ansparphase zur Kasse.
Tantiemen-Modell ist bilanzneutral
Eine steuerlich günstige Ersatzlösung ist das Tantiemen-Modell der Deutschen Unterstützungskasse. Dabei werden Sonderzahlungen über eine rückgedeckte Unterstützungskasse in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Der Vorteil liegt in der Steuerbefreiung. Während bei üblichen Sonderzahlungen Steuern und Sozialabgaben fällig sind, fließt beim Tantiemen-Modell das Geld abzugsfrei in die bAV. Steuern sind nur in der Rentenzeit zu zahlen, in welcher der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger ist als im Berufsleben. In der Steuerbilanz müssen so keine Rückstellungen gebildet werden. Die Ausgaben des Arbeitgebers können in unbegrenzter Höhe als abzugsfähige Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Möglich ist das, weil eine Unterstützungskasse eine rechtlich selbstständige, externe Versorgungseinrichtung ist. Die bAV-Zusage wird dorthin ausgelagert. Damit liegt auch die Verwaltungsarbeit nicht mehr beim Unternehmen.
Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. arbeitet unabhängig von Versicherungsgesellschaften. Für jede Versorgung kann sie ein individuelles Versichererportfolio aus klassischen und renditeorientierten Lebensversicherungen zusammenstellen. Damit können Unternehmen das Kapitalanlegerrisiko streuen.