Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherungen beliebt
23.04.2010 – Der Staat fördert neben der Riester- und Rürup-Rente auch die betriebliche Altersversorgung (bAV). Pro Jahr können maximal 2.640 Euro eingezahlt werden, für die dann weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. Weitere 1.800 Euro sind steuer-, aber nicht sozialabgabenfrei. Der beliebteste Durchführungsweg der bAV ist die Direktversicherung.
Geringer Verwaltungsaufwand bei Direktversicherung
Ein Grund dafür mag darin liegen, dass der Arbeitgeber dabei einen geringen Verwaltungsaufwand hat. Den Großteil erledigt der Versicherer. Dieser haftet auch für das Deckungskapital.
Keine Abgeltungssteuer
Zwei Varianten gibt es: die klassische und die fondsgebundene Direktversicherung. Erstere garantiert eine Mindestverzinsung, die derzeit bei 2,25 Prozent liegt. Verzinst wird der Teil des Beitrags, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Der Vorteil dieser Variante liegt in der hohen Sicherheit. Die fondsgebundene Direktversicherung bietet höhere Renditechancen, dafür aber auch ein größeres Risiko. Grundsätzlich wird bei der Direktversicherung keine Abgeltungssteuer fällig. Vorteilhaft ist auch das Kapitalwahlrecht, wenn die Auszahlungsphase beginnt. Sie können sich die Ersparnisse als monatliche Rente oder die gesamte Summe auf einmal auszahlen lassen. Fällig wird die Direktversicherung, wenn die vereinbarte Altersgrenze erreicht ist, frühestens aber mit 62 Jahren.
Niedrige und hohe Einkommen
Die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung lohnt sich vor allem für Menschen mit besonders niedrigem oder besonders hohem Einkommen. Wer wenig verdient, spart die Sozialabgaben. Wer besonders viel verdient, spart Steuern. Zwar sind im Alter Steuern auf die ausgezahlte Summe zu zahlen, dies jedoch zum persönlichen Steuersatz, der in der Regel unter dem in der Berufsphase liegt. Wer zusätzlich zu den 2.640 Euro noch jährlich 1.800 Euro steuerfrei einzahlt, spart bei einem hohen Einkommen noch mehr Steuern.
Freiwilliger Zuschuss vom Arbeitgeber
Arbeitgebern ist es nur zu empfehlen, ihren Angestellten etwas zur betrieblichen Altersversorgung dazu zu geben. Schließlich sparen sie so den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung. Außerdem ist ein freiwilliger Zuschuss ein wirksames Lockmittel für neues Personal.
Gruppenverträge besonders attraktiv
Bei wem eine Direktversicherung abgeschlossen wird, bestimmt der Arbeitgeber. Besonders Gruppenverträge sind äußerst reizvoll für die Arbeitnehmer. Solche Gruppenverträge existieren oft branchenweit, wie beispielsweise in der Chemie-, in der Druckerei- sowie in der Metall- und Elektroindustrie. Wegen der großen Zahl der Teilnehmer fallen die Abschlusskosten dabei extrem niedrig aus.
Video: So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Betrieblichen Altersvorsorge »