Auch in Altersteilzeit riestern
13.03.2010 – Beim Riestern gilt wie bei anderen Sparformen: Je länger eingezahlt wird, desto besser. Darum sollte der Vertrag auch in der Altersteilzeit weitergeführt werden. Der Eigenbeitrag verringert sich dann entsprechend dem niedrigeren Einkommen.
Nach wie vor vier Prozent
Wie sonst auch, müssen während der Altersteilzeit mindestens vier Prozent des zu versteuernden Vorjahreseinkommens in den Vertrag fließen, damit der Staat die Zulagen gewährt. Wer beispielsweise 30.000 Euro im Jahr verdient, muss 1.200 Euro auf das Riester-Konto einzahlen. Weil die staatliche Förderung in den vier Prozent bereits mit eingeschlossen ist, reduziert sich der tatsächlich aus eigener Tasche zu zahlende Eigenanteil für die Beispielperson auf 1.046 Euro. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person. Pro Kind kämen noch 185 Euro dazu, für jedes ab 2008 Geborene sogar 300 Euro. Erst, wenn alle Zulagen von den vier Prozent des Vorjahreseinkommens abgezogen sind, ergibt sich der Eigenbeitrag.
Ab dem zweiten Jahr nach Altersteilzeitentgelt
Im ersten Jahr der Altersteilzeit würde der selbst zu zahlende Eigenbeitrag also im obigen Beispiel bei 1.046 Euro liegen. Erst vom zweiten Jahr an berechnet sich dieser erstmals nach dem Altersteilzeitentgelt. Dabei wird nur der steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttolohn berücksichtigt. Steuer- und sozialversicherungsfreie Aufstockungsbeiträge zählen nicht dazu.
Brücke zwischen Berufsleben und Ruhestand
Altersteilszeit soll eine Brücke zwischen Berufsleben und Rentenphase bilden. Wer vor 1952 geboren wurde, kann die Möglichkeit der "Altersrente nach Altersteilzeit" nutzen. Jüngere können über die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 63 in Rente gehen, allerdings nur, wenn sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Kaum Renteneinbußen
Obwohl Beschäftigte in Altersteilzeit nur halb so viel arbeiten wie während ihrer bisherigen Beschäftigung, bekommen sie höchstens zehn Prozent weniger Rente für diese Zeit. Wer im Jahr zirka 31.000 Euro brutto verdient, und sechs Jahre Altersteilzeit in Anspruch genommen hat, bekommt in den alten Bundsländern rund 16 Euro weniger Rente und in den neuen Bundesländern rund 14 Euro weniger.