Altersvorsorge und Steuern
23.06.2010 – Steuern fallen nicht nur im Berufsleben an. Auch Ruheständler bittet das Finanzamt zur Kasse – egal, ob bei der gesetzlichen Rente oder privaten Vorsorgeprodukten.
Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente gilt als steuerpflichtiges Einkommen. Dabei hängt der zu zahlende Prozentsatz davon ab, wann der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht. Wer beispielsweise ab diesem Jahr eine Rente bezieht, muss 60 Prozent davon versteuern. Allerdings nur, wenn er über dem Freibetrag von 8.004 Euro liegt. Seit dem 01. Januar 2005 werden die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Bis 2040 steigt der Steuersatz Jahr für Jahr. Begonnen hat es mit 50 Prozent, weiter geht es seit dem in 2-Prozent-Schritten. Ab 2021 wird der Satz jährlich um 1 Prozent erhöht. Wer ab 2040 in Rente geht, muss dann auf den vollen Betrag Steuern zahlen.
Betriebliche Altersversorgung
Ein klassisches Modell der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung, bei der durch Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent des Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei in einen entsprechenden Vertrag eingezahlt werden können. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden die Auszahlungen nachgelagert besteuert, und zwar zum persönlichen Steuersatz. Da dieser in der Regel unter dem Satz im Berufsleben liegt, ist die betriebliche Altersversorgung für die meisten Menschen steuerlich reizvoll.
Lebensversicherungen
Auch der ausgezahlte Ertrag einer nach 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt der Steuer. Wer allerdings mindestens 12 Jahre lang Beiträge gezahlt hat und sich die Summe nicht vor seinem 60. Lebensjahr auszahlen lässt, muss nur die Hälfte des Ertrages versteuern. Auch hier gilt der persönliche Steuersatz. Siehe Video-Beitrag zum sog. Halbeinkünfteverfahren »
Riester- und Rürup-Rente
Während die Einzahlung der Riester-Rente steuerfrei ist, erfolgt in der Auszahlungsphase die Besteuerung. Weil auch hier der persönliche Steuersatz gilt, sind in der Rentenzeit kaum hohe Abzüge zu erwarten, da der Steuersatz im Berufsleben meist höher liegt. Eine ausgezahlte Rürup-Rente wird steuerlich so behandelt wie die gesetzliche Rente. Die Höhe des Steuersatzes hängt dabei vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Private Rentenversicherung
Bei der lebenslangen Rente besteuert der Staat nur die Erträge aus den laufenden Renten. Wie hoch der Ertragsanteil ist, wird gesetzlich festgelegt. Je später ein Arbeitnehmer allerdings in Rente geht, desto geringer ist dieser Anteil. Wer sich beispielsweise mit 55 Jahren in den Ruhestand verabschiedet, muss 26 Prozent seiner Privatrente versteuern. Wer bis 67 arbeitet, zahlt nur noch für 17 Prozent. Mehr dazu: Steuervorteile der privaten Rentenversicherung »